Abgeschickt von Olaf am 27 Juli, 2004 um 13:04:55:
Antwort auf: Re: Holzlenkrad von Marco am 26 Juli, 2004 um 16:14:35:
Moin,
das der TÜV nicht meckert heißt noch lange nicht, daß das ganze keine eintragungspflichtige Sache ist.
ABE erlischt auf jeden Fall und sowohl Lenkrad als auch Nabe müssen ABE haben.
Die Versicherer versuchen sich heute vor der Regulierung zu drücken, wo es nur geht; und geben insbesondere Holzlenkräder einen beliebten Grund ab, in Regreß zu gehen.
Meine persönliche Empfehlung würde Richtung Nardi gehen, da kann man am ehesten eine ABE zu auftreiben, üblicherweise haben die ND360 auch ein KBA-Prüfzeichen.
Schwieriger wird es dann mit der Nabe, da die Nardis einen anderen Schraubenkranzdurchmesser haben als original und die originale Personal-Nabe nicht mehr lieferbar sein dürfte.
Die Alternative wäre dann halt Eigenbau und Einzelabnahme...
Oder die Hoffnung, daß nix passiert :)
Gruß aus Berlin
Olaf